Regalinspektion nach DIN EN 15635

In der europäischen Norm DIN EN 15635, sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass Regaleinrichtungen  jährlich von einer fachkundigen Person geprüft werden müssen. Die entsprechenden Inhalte, der Ablauf, sowie die Fristen und die Voraussetzungen für eine fachkundige Regalinspektion, sind in dieser verbindlichen europäischen Norm festgelegt.

Regalanlagen, die der Prüfpflicht unterliegen sind unter anderem:

  • Fachbodenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Palettenregale
  • Mehrgeschossanlagen
  • Durchlaufregale
  • Sonstige Regale

Leistungsumfang der Regalprüfung

  • Visuelle Inspektion der Regalanlagen bei laufendem Betrieb
  • Abgleich der Regalinstallation mit den Vorgaben der Belastungsschilder
  • Überprüfung der Regalmontage nach Vorgabe der Montage- und Bedienungsanleitung
  • Kennzeichnung der beschädigten Bauteile nach den Vorgaben der DIN EN 15635
  • Kontrolle auf EInhaltung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften gemäß BGR 234
  • Erstellung eines Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden

Die Regalprüfung erfolgt durch einen von der TÜV-Süd Akademie zertifizierten Mitarbeiter.

Auf Wunsch kümmern wir uns um die Beschaffung notwendiger Ersatzteile und führen die erforderlichen Reparaturarbeiten für Sie aus.

Rufen Sie uns einfach an: 
+49 64 38 / 9 10 37

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